Im Einvernehmen mit der Landesgeschäftsstelle Burgenland des Österreichischen
Hebammengremiums werden von der Burgenländischen Gebietskrankenkasse gemäß den Bestimmungen des
Gesamtvertrages vom 21. September 2004 folgende Vertragshebammenstellen ausgeschrieben:
- Bewerbungen müssen bis spätestens 31. März 2010, 16.00 Uhr, bei der
Burgenländischen Gebietskrankenkasse eingelangt sein.
Mittels Telefax (02682-608-41-1402) oder E-Mail (vertragspartner@bgkk.at)
bis zum Ende der Ausschreibungsfrist eingegangene vollständige Bewerbungen werden unter der
Voraussetzung berücksichtigt, dass die Originalunterlagen postalisch oder persönlich binnen einer
Woche nach Ende der Ausschreibungsfrist in der Burgenländischen Gebietskrankenkasse einlangen.
- Der Bewerbung sind beizufügen:
- Geburtsurkunde
- Kopie des gültigen Meldezettels über den Wohnsitz, von dem aus der Hebammenberuf ausgeübt wird
- ausführlicher Lebenslauf
- Nachweis der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslandes des EWR oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- Nachweis der Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Hebammenberufes in Österreich
(Hebammendiplom einer österreichischen Hebammenakademie oder Fachhochschule bzw.
Bestätigung der Anerkennung eines in einem Mitgliedsstaat des EWR oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
erworbenen Diploms durch das Österreichische Hebammengremium, Eintragung in das Hebammenregister und
Niederlassungsbewilligung bzw. Nachweis der Meldung der Ausübung der
freiberuflichen Tätigkeit an das Österreichische Hebammengremium)
- Nachweis einer zumindest einjährigen Berufserfahrung als Hebamme in einer Krankenanstalt
- Angaben zum beabsichtigten Umfang der freiberuflichen Tätigkeit als Vertragshebamme (Hausentbindung, ambulante Entbindung,
Nachbetreuung; vgl. Anlage 4 zum Gesamtvertrag)
- Angabe des Ausmaßes einer etwaigen Nebenbeschäftigung
- Angabe der Stelle, auf die sich die Bewerbung bezieht (die Bewerbung wird nur für die Planstelle(n)
berücksichtigt, die angegeben wird; Mehrfachnennung ist möglich)
- Es wird jenen Hebammen der Vorzug gegeben, die das gesamte Leistungsspektrum des Gesamtvertrages anbieten.
- Die Berufung als Vertragshebamme erfolgt durch den Abschluss eines Einzelvertrages.
- Der gegenständliche Gesamtvertrag liegt zur Einsicht auf:
- beim Österreichischen Hebammengremium
- bei den Landesgeschäftsstellen des Österreichischen Hebammengremiums
- beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
- bei der Burgenländischen Gebietskrankenkasse
- Die Besetzung ist ab dem 1. Mai 2010 vorgesehen.