Amt der Burgenländischen
Landesregierung
Abteilung 6 – Soziales, Gesundheit, Familie und
Sport
7001 Eisenstadt, Europaplatz 1
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Zahl: 6-G- M2884/32-2008 Eisenstadt, am 28.1.2008
(Bei Antwortschreiben bitte
anführen)
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Sachbearbeiter: Tel.: (02682) 600 Klappe 2676
Fax: 02682/600 – 2533 e-mail: post.gesundheit@bgld.gv.at |
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Betreff: |
Aufhebung des
Erlasses betreffend Hausgeburten - Entsorgung von Plazenten, BMGK 6.9.1996,
21.200/8-II/D/13/1996 |
Gleichschrift
Das Bundesministerium für
Gesundheit, Familie und Sport hat mitgeteilt, dass der Erlass betreffend
Hausgeburten - Entsorgung von Plazenten, BMGK 6.9.1996, 21.200/8-II/D/13/1996, wegen
fehlender Rechtsgrundlage ersatzlos aufgehoben wird.
Aus
abfallwirtschaftsrechtlicher Sicht wurde nämlich festgestellt, dass Plazenten
nicht als gefährliche Abfälle zu werten sind und daher bei Hausgeburten mit dem
Restmüll entsorgt werden dürfen. Dies gilt selbstredend vorbehaltlich
allfälliger anders lautender landesgesetzlichen Regelungen.
Bei jeder Verwendung oder
Entsorgung von Plazenten ist aus medizinischer Sicht jedoch zu berücksichtigen,
dass sich in Plazenten rasch Bakterien vermehren und mit der Entsorgung eine
potentielle Infektionsgefahr verbunden ist.
Ergeht an:
1) Frau Gremialleiterin Dipl. Hebamme Ursula Gessner, Neugasse 6, 7372 Draßmarkt,
mit dem Ersuchen alle niedergelassenen Hebammen zu informieren,
2) Die Abteilungen für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Krankenanstalten Eisenstadt,
Oberpullendorf und Oberwart zur Kenntnis,
3) Die Burgenländische Krankenanstaltengesellschaft GmbH, 7000 Eisenstadt, Josef
Hyrtl Platz 4, zur
Kenntnis,
4) Die Abteilung 5, Hauptreferat Wasser- und Abfallrecht, zur Kenntnis,
5) Die Abteilung 9 – Wasser-
und Abfallwirtschaft, zur Kenntnis.
Mit
freundlichen Grüßen
Für den
Landeshauptmann
Im
Auftrag des Abteilungsvorstandes
WHR Dr.
Krischka eh
F.d.R.d.A.