Amt der Burgenländischen Landesregierung

Abteilung 6 – Soziales, Gesundheit, Familie und Sport

Hauptreferat Gesundheit und Sport

7001  Eisenstadt, Europaplatz 1

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Zahl: 6-G- M2884/32-2008                                                     Eisenstadt, am  28.1.2008

(Bei Antwortschreiben bitte anführen)

 

 

Sachbearbeiter:

Tel.: (02682) 600

Klappe 2676

Fax: 02682/600 – 2533

e-mail: post.gesundheit@bgld.gv.at

 

 

 

Betreff:

Aufhebung des Erlasses betreffend Hausgeburten - Entsorgung von Plazenten, BMGK 6.9.1996, 21.200/8-II/D/13/1996

 

 

Gleichschrift

 

Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Sport hat mitgeteilt, dass der Erlass betreffend Hausgeburten - Entsorgung von Plazenten, BMGK 6.9.1996, 21.200/8-II/D/13/1996, wegen fehlender Rechtsgrundlage ersatzlos aufgehoben wird.

 

Aus abfallwirtschaftsrechtlicher Sicht wurde nämlich festgestellt, dass Plazenten nicht als gefährliche Abfälle zu werten sind und daher bei Hausgeburten mit dem Restmüll entsorgt werden dürfen. Dies gilt selbstredend vorbehaltlich allfälliger anders lautender landesgesetzlichen Regelungen.

 

Bei jeder Verwendung oder Entsorgung von Plazenten ist aus medizinischer Sicht jedoch zu berücksichtigen, dass sich in Plazenten rasch Bakterien vermehren und mit der Entsorgung eine potentielle Infektionsgefahr verbunden ist.

 

Ergeht an:

 

1)     Frau Gremialleiterin Dipl. Hebamme Ursula Gessner, Neugasse 6, 7372 Draßmarkt, mit dem Ersuchen alle niedergelassenen Hebammen zu informieren,

2)     Die Abteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Krankenanstalten Eisenstadt, Oberpullendorf und Oberwart zur Kenntnis,

3)     Die Burgenländische Krankenanstaltengesellschaft GmbH, 7000 Eisenstadt, Josef Hyrtl Platz 4, zur Kenntnis,

4)     Die Abteilung 5, Hauptreferat Wasser- und Abfallrecht, zur Kenntnis,

5)     Die Abteilung 9 – Wasser- und Abfallwirtschaft, zur Kenntnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Landeshauptmann

Im Auftrag des Abteilungsvorstandes

WHR Dr. Krischka eh

 

F.d.R.d.A.

 

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