Information für schwangere Frauen,

welche ambulant entbinden möchten, bzw. vor dem 4.Tag aus dem Krankenhaus entlassen werden


Bei ambulanter Geburt bzw. vorzeitiger Entlassung können mit den Krankenkassen Hausbesuche bis zum 5. Tag nach der Entbindung verrechnet werden. Bei Auftreten von besonderen Problemen sind auch Hausbesuche bis zur 8.Woche nach der Geburt möglich.

Unter "besonderen Problemen" sind insbesondere zu verstehen:

Die meisten freipraktizierenden Hebammen im Burgenland verrechnen nach Kassentarifen und stellen Ihnen eine Rechnung aus. Diese Honorarnote können Sie mit Ihrer Krankenkassa rückverrechnen. Es ist jedoch ein Selbstbehalt von 20 % des Hebammenhonorars von Ihnen zu bezahlen. Das entspricht € 5,09 je Hausbesuch und € 0,09 pro gefahrenem Kilometer.

Falls Sie diese Angebote in Anspruch nehmen bzw. weitere Informationen möchten, wenden Sie sich bitte an eine Hebamme in Ihrer Nähe (»»»»Liste der Burgenländischen Hebammen).

 

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