über die
Wenn
Sie Ihre Ausbildung zur Hebamme in Österreich erfolgreich absolviert haben und
Sie Ihre Tätigkeit als Hebamme freiberuflich ausüben wollen, ist es laut Verwaltungsreformgesetz
BGBl. Nr. 65/2002 und
Hebammenänderungsgesetz
BGBl. Nr. 92/2002 notwendig, dem Österreichischen Hebammengremium die Aufnahme
der Tätigkeit zu melden.
Bitte richten
Sie die Meldung an unsere Behörde:
Österreichisches
Hebammengremium
7372 Draßmarkt, Neug. 6
Tel./Fax: 02617/2910
Die Meldung ist gebührenfrei.
Sollten Sie noch über keinen Hebammenausweis verfügen, beachten Sie bitte die Information zum Hebammenausweis weiter unten. Die darin genannten Dokumente müssen dem Österreichischen Hebammengremium vorliegen, um Sie ins Hebammenregister eintragen, Ihnen einen Hebammenausweis und einen Fortbildungspass ausstellen zu können und um Ihre Meldung der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit als Hebamme wirksam werden zu lassen.
Sollte Ihre Diplomierung länger als fünf Jahre
zurückliegen oder sollten Sie die Ausübung Ihres Berufes für mehr als zwei
Jahre unterbrochen haben, ist es auch notwendig, mit Ihrer Meldung dem
Österreichischen Hebammengremium einen Fortbildungsnachweis
gem. Hebammengesetz 1994 § 37 Abs. 1 (5 Fortbildungstage innerhalb der letzten
5 Jahre bzw. 1 Tag je Jahr) zu übermitteln. Falls Sie einen Fortbildungspass
besitzen, muss dieser vorgelegt werden, ansonsten genügen Kopien von
Fortbildungsbestätigungen.
Das Österreichische Hebammengremium bietet seinen Mitgliedern die
Möglichkeit, einen Eintrag in der jährlich erscheinenden Hebammenbroschüre zu
platzieren. Der normale Eintrag (siehe Hebammenbroschüre – Adressenverzeichnis)
ist zur Zeit kostenlos. (Es ist nur eine formlose Zustimmung zur
Veröffentlichung der Daten notwendig.)
Für gestaltete Anzeigen (z.B. siehe Hebammenbroschüre –
Adressenverzeichnis, Seite 62) existiert eine Preisliste, welche bei xtra
tours, Mag.Elli Schlintl, A-2344 Maria Enzersdorf,
Kirchengasse 11, Tel.: +43 2236 29924 angefordert werden kann.
Geben Sie bitte Adressen- und
Namensänderungen dem Österreichischen Hebammengremium umgehend bekannt!
Betrifft: Ausweisantrag
Sehr geehrte Hebamme !
Falls Sie noch keinen Ausweis haben, schicken Sie bitte zur
Beantragung des Ausweises bzw. des Fortbildungspasses an das
Ausweissekreteriat des ÖHG
z.Hd. Ursula Gessner
Neugasse 6
7372 Draßmarkt
folgende Unterlagen:
·
2 Passfotos
und die Kopien
von:
·
Meldezettel der jetzt aktuellen Adresse
·
Angabe der Staatsbürgerschaft
·
Diplom/Nostrifikation
·
Nachweis der derzeitigen Tätigkeit (Arbeitsbestätigung) – bei aufrechtem
Dienstverhältnis (auch bei Karenz)
·
Niederlassungsbewilligung (wenn vorhanden) bzw. wenn eine freiberufliche
Tätigkeit beabsichtigt ist, eine formelle Meldung des Beginns derselben
(Beginndatum, Berufssitz, etc.) an das Österr. Hebammengremium, Zentralkanzlei
- Hebammenregister, Neugasse 6, 7372 Draßmarkt
·
Sollte Ihre Diplomierung länger als fünf Jahre zurückliegen
oder sollten Sie die Ausübung Ihres Berufes für mehr als zwei Jahre
unterbrochen haben, ist es auch notwendig, einen Fortbildungsnachweis gem.
Hebammengesetz 1994 § 37 Abs. 1 (5 Fortbildungstage innerhalb der letzten 5
Jahre bzw. 1 Tag je Jahr) zu übermitteln (Kopien von Fortbildungsbestätigungen).
Die anfallenden
Kosten in Höhe von € 30,-- (Manipulationsgebühr und Gebühren gemäß
Gebührengesetz 1957 § 14 TP 2 Abs.1 Z.5) werden nach Antrag vorgeschrieben. Nach
erfolgter Einzahlung und Einlangen aller notwendigen Dokumente wird der Antrag
schnellstmöglich bearbeitet.
Ich ersuche Sie, für eventuelle Rückfragen, Ihre Telefonnummer (und ev. E-Mailadresse)
anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
e.h. Hebamme Ursula Gessner
DIE OBIGEN INFORMATIONEN (UND EINIGE ANDERE MEHR) KÖNNEN AUCH AUF DER SEITE
www.hebammen.at/hebinfos.html
ALS pdf-FILES RUNTERGELADEN WERDEN.